(tb) Im vergangenen Jahr verzeichnete die Bundesnetzagentur 3579 Anträge auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens. Damit verdoppelte sich deren Zahl fast, nachdem im Vorjahr 1861 Anträge eingegangen waren. Dies dürfte aber nicht auf eine wachsende Unzuverlässigkeit vor allem der Paketdienste zurückzuführen sein, sondern auf eine Gesetzesänderung.

Erst seit März 2021 sind KEP-Dienste nämlich verpflichtet, an einem Schlichtungsverfahren teilzunehmen. Zuvor hatte vor allem die Deutsche Post die Mitwirkung verweigert.

Rund 80 Prozent der Verfahren behandelten die Beförderung und Zustellung von Paketsendungen, sodass man eindeutig feststellen kann, in welchem Bereich des KEP-Marktes Probleme bestehen – die Zahl täglich bestellter Briefe liegt immer noch deutlich höher als die Zahl beförderter Pakete. Verloren gegangene oder gestohlene Pakete machten rund die Hälfte der Anträge aus, in 27 Prozent der Fälle standen Beschädigungen auf dem Laufweg zur Diskussion. 61 Prozent der Anträge betrafen die Deutsche Post, die zwar Marktführer ist, aber im Paketsektor nur einen Marktanteil von rund 50 Prozent erreicht. Zur Verteilung der auf die Wettbewerber des Konzerns entfallenen 39 Prozent der Anträge machte die Bundesnetzagentur keine Angaben.

Die Zahl allgemeiner Beschwerden bei der Regulierungsbehörde sank im vergangenen Jahr auf 14.370. 2020 waren es noch 18.876 gewesen. Jeweils die Hälfte der Klagen betreffen den Brief- und den Paketdienst. Im Briefbereich dominieren mit mehr als einem Drittel der Fälle Beschwerden über eine unzureichende Zustellqualität. Verloren gegangene oder beschädige Sendungen machten 14 Prozent der Einwendungen aus.