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(mi) Im Jahr 1841 lief ein Dampfer von Hamburg nach Helgoland. Mit an Bord war der Dichter August Heinrich Hoffmann (1798–1874), genannt Hoffmann von Fallersleben. Zur Begrüßung der französischen Passagiere spielte die Schiffskapelle die „Marseillaise“, für die Engländer die Hymne „God Save the King“ – nur für die deutschen Fahrgäste blieben die Bläser stumm.

 

Hoffmann von Fallersleben wollte die Schmach nicht auf sich beruhen lassen und griff zur Feder. So entstand am 26. August 1841 das dreistrophige „Lied der Deutschen“. Die Sehnsucht nach nationaler Einheit, die sich darin spiegelte, war aus damaliger Sicht eine Utopie – Deutschland glich einem Flickenteppich aus 39 Einzelstaaten.

 

Hoffmann unterlegte seinen Text mit einer bekannten Melodie: der ursprünglich für den österreichischen Kaiser Franz II. komponierten „Kaiserhymne“ von Joseph Haydn. Erst zum Weimarer Verfassungstag am 11. August 1922 erhob Reichspräsident Friedrich Ebert das „Lied der Deutschen“ zur deutschen Nationalhymne.

 

Während der NS-Zeit wurde ab 1933 lediglich die erste Strophe genutzt. Mit dem Untergang des Dritten Reiches kam das Deutschlandlied auf den Index der amerikanischen Zone. So ging Deutschland ohne Hymne aus dem Zweiten Weltkrieg hervor. Bundeskanzler Konrad Adenauer regte 1950 an, die dritte Strophe des Deutschlandliedes als Nationalhymne zu singen. Auch nach der Wiedervereinigung 1991 blieb die dritte Strophe – „Einigkeit und Recht und Freiheit“ – als Nationalhymne der vereinigten Republik bestehen.

 

Das Motiv dieses Sonderpostwertzeichens ist von Prof. Daniela Haufe und Prof. Detlef Fiedler aus Berlin entworfen worden. Erstausgabetag: 06. Oktober 2016

 

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