(tb) Bei der Deutschen Bahn ist sie längst abgeschafft, bei den Nachfolgeunternehmen der Deutschen Bundespost besteht sie noch: Eine Regelung aus den Reformtagen der neunziger Jahre ermöglicht es Beamten, mit 55 Jahren abschlagsfrei in Pension zu gehen.

 

Voraussetzung dafür ist zum einen, dass sie von der Deutschen Post, der Postbank oder der Deutschen Telekom nicht benötigt werden, also zum Personalüberhang zählen, wie es offiziell heißt. Zum anderen müssen sich die Beamten für das Allgemeinwohl engagieren, beispielsweise in sozialen oder kulturellen Organisationen tätig sein. Alternativ können sie pflegebedürftige Angehörige betreuen. Rund 1000 Beamte können im Jahr die Regelung in Anspruch nehmen. Ende 2016 sollte sie auslaufen, doch legte das Bundesministerium der Finanzen eine Anschlussregelung vor, mit deren Verabschiedung im Bundeskabinett zu rechnen ist.