(tb) Die Postdienste können die Umstellung auf elektrisch angetriebene Transporter vorantreiben, ohne befürchten zu müssen, dass alle Zusteller deswegen einen neuen Führerschein benötigen. Das Europäische Parlament setzte sich über einen Vorschlag der Europäischen Kommission hinweg und wandelte eine Ausnahme- in eine Dauerregelung um.

 

Diese besagt, der Führerschein der Klasse B genüge auch für elektrische Fahrzeuge, die wegen des höheren Gewichts der Akkumulatoren den Grenzwert von 3,5 Tonnen überschreiten. Darüber ist gewöhnlich der Führerschein der Klasse C oder mindestens C1 nötig.