(tb) Seit 1. März müssen Empfänger zollpflichtiger Sendungen ein zusätzliches Entgelt entrichten. Die Deutsche Post führte eine – so die amtliche Meldung – „Servicepauschale für verauslagte Zollgebühren“ ein.

Diese beträgt unabhängig von der Höhe der Zollgebühren sechs Euro, 5,04 Euro netto plus 96 Cent Umsatzsteuer. Nach Angaben der Deutschen Post liegt ihr Entgelt unterhalb des europäischen Durchschnittes für die Leistung.