(tb) Zum Jahreswechsel änderte der Weltpostverein die Vorgaben für den internationalen Warenversand. Der Vorgehensweise der Zollverwaltungen folgend, unterscheidet er nun zwischen Sendungen mit Waren und mit Dokumenten.

 

Erstere müssen seit dem 1. Januar einen Strichcode aufweisen, der nach der elektronischen Voranmeldung eine digitale Verfolgung möglich macht. Die einheitliche Bezeichnung lautet fortan „Small Packet“, unabhängig von der Größe der Sendung.

 

Unter den Begriff „Waren“ fallen alle Inhalte, die nicht der schriftlichen Kommunikation fallen. Eine Ausnahme gibt es für Zeitungen und Zeitschriften, die als Dokumente gelten; Bücher dagegen zählen zu den Waren. In Deutschland übernimmt für eine Übergangszeit die Deutsche Post die Kennzeichnung. Für Geschäftskunden, die mehr als fünf entsprechende Sendungen pro Quartal einliefern, bietet sie die neue Sendungsform Warenpost International an.

 

Die von den Kunden zu entrichtenden Entgelte ändern sich durch die Neufassung der Vorschriften nicht. Zwischen den Postunternehmen erhöhen sich die Verrechnungspreise, wobei der Schwerpunkt auf leichtgewichtigen Sendungen und Einschreiben liegt.