(tb) Ab Anfang September erhebt auch die Deutsche Post für Sendungen der förmlichen Zustellung Umsatzsteuer. Bislang hatte sie trotz gegensätzlicher Urteile in Prozessen von niederen Instanzen darauf verzichtet.

Mit dem Umschwung möchte die Konzernleitung nach eigenen Angaben das Risiko minimieren, nach einem letztinstanzlichen Urteil erhebliche Steuernachzahlungen leisten zu müssen. Als Verzicht auf das Umsatzsteuerprivileg sei die Verhaltensänderung nicht zu betrachten. Die Deutsche Post betrachtet die förmliche Zustellung als Teil des Universaldienstes, der von der Umsatzsteuer befreit ist. Wettbewerber, die keine Universalleistungen erbringen, sahen dies ebenso anders wie mehrere Finanzgerichte. Bis zu einer letztinstanzlichen Entscheidung werden wohl noch zahlreiche Bußgeldbescheide – sie stellen das Gros der förmlichen Zustellung – ihre wohl weniger erfreuten Empfänger erreichen.