(tb) Lichtenstein und Liechtenstein werden mitunter verwechselt. Unglücklicherweise geschah dies auch beim Versand eines Reisepasses.

Da der Empfänger deswegen für eine Auslandsreise Ersatzpapiere beantragen musste, ferner kein Jahresvisum beantragen konnte, forderte er von der Deutschen Post 738 Euro Schadenersatz. Vor Gericht scheiterte er mit seinem Ansinnen, da die Haftung für den Versand von Einschreiben auf 25 Euro begrenzt ist.