MiR 2 2017 78(mi) Sehr geehrte MICHEL-Redaktion,

in meiner Sammlung befindet sich Block 9 der BRD zum Kongress des Internationalen Philatelistenverbandes – ich hatte ihn seiner Zeit als Sonderstempel-Block von einem Tauschpartner erhalten. Meiner Ansicht nach kann es aber kein Sonderstempel sein, da die Blockmarken MiNr. 766 und 767 am 5. April 1973 erschienen, jedoch erst am 18. September 1985 abgestempelt sind. Ein Zeitraum von guten zwölf Jahren ist mir für eine Entwertung mit Sonderstempel einfach zu lang.

Zudem lege ich Ihnen Block 8 mit MiNr. 734– 737 vor. Die Briefmarken sind am 18. August 1972 erschienen und wurden erst am 21. Juni 2002 zu Euro-Zeiten abgestempelt. Handelt es sich um eine gültige Briefmarke mit Tagesstempel oder um eine Fälschung?

Mit freundlichen Grüßen

Erich K.

 

 

 

Sehr geehrter Herr K.,

 

vielen Dank für Ihre Originalvorlagen. Alle ab 1. Januar 1969 ausgegebenen Marken und Blocks in DM-Währung waren bis 30. Juni 2002 frankaturgültig. Ihr Block 8 der BRD erschien am 18. August 1972 und kann daher am 21. Juni 2002 – in den letzten Tagen seiner Gültigkeit – regulär abgestempelt worden sein.

 

MiR 2 2017 78-2Ebenso Block 9 – um einen Sonderstempel handelt es sich beim Stempel „Berg Starnberger See 3“ nämlich in der Tat nicht, es ist ein Sehnensegment-Tagesstempel mit Postleitzahl, wie sie in der BRD ab 1962 zum Einsatz kamen. Wir vermuten, Ihr Tauschpartner könnte die Marken-Inschrift „PHILATELISTENKONGRESS“ für einen Teil der Abstempelung gehalten haben – so wird aus einem Tagesstempel natürlich ein anlassbezogener Sonderstempel!

 

Mit freundlichen Grüßen

MICHEL

 

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